AGB Fluxrent GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung der Bedingungen

  1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fluxrent GmbH, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fluxrent GmbH, und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von dem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.


2. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Die Angebote der Fluxrent GmbH, und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Es ist nicht möglich Artikel zu reservieren
  3. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung durch die Fluxrent GmbH, verbindlich zustande.
  4. Ware, die als Kommission angeboten wird, muss mindestens zu 50% abgenommen und bezahlt werden.


3. Preise und Leistungen

  1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Fluxrent GmbH.
  2. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise, der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer, als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen der Fluxrent GmbH aus und ist im Internet veröffentlicht und wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.
  3. Sämtliche ausgewiesene Mietpreise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an Lager gemäß Auftragsbestätigung. Serviceleistungen sind ggf. gesondert in der Preisliste ausgewiesen oder werden speziell für einen Auftrag kalkuliert.
  4. Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Verbringungen Einrichtungsarbeiten, etc.) der Fluxrent GmbH, werden zusätzlich berechnet. Sollten diese Leistungen erbracht werden, sind diese vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
  5. Lieferung/Abholung ab Bordsteinkannte. Sollte das Material weiter transportiert werden bzw. von einer anderen Stelle, als unmittelbar am LKW abgeholt werden müssen, entstehen automatisch Zusatzkosten, auf die nicht weiter hingewiesen werden. Die Leistung wird entsprechend §12 dieser AGB berechnet
  6. Verbringung ab/bis Bordsteinkante bis/von Wunschort des Kunden. Damit ist der ebenerdige Transport vor Ort z.B. innerhalb der Location gemeint. Vom LKW bis zum Platzierungsort muss das Material behinderungsfrei ebenerdig gerollt werden können. Geeignete Frachtaufzüge sind möglich.
  7. Auf- und Abbau der bestellten Artikel muss zwingend vor Anlieferung gebucht werden. Eine spontane Buchung der Aufbau bzw. Abbauleistung vor Ort ist grundsätzlich nicht möglich

 

4. Vor Ort

  1. Die von der Fluxrent GmbH zu erbringenden Leistungen (Lieferung, Verbringung, Auf- und Abbauten) müssen frei von Behinderungen jeglicher Art möglich sein. Insbesondere darf es keine Hindernisse am Ort des Aufbaus geben.
  2. Hindernisse und Störungen sind durch den Kunden zu entfernen. Wartezeiten von Fluxrent Personal muss bezahlt werden.
  3. Der Auf- und Abbau muss ohne Zeitdruck möglich sein.
  4. Die Verpackungsmaterialien (z.B. Paletten) müssen vor Ort zwischengelagert werden können. Sollte dies nicht möglich sein, muss vorher eine andere Lösung vereinbart werden.
  5. Evtl. Kosten (Preise siehe §12), aufgrund von Wartezeiten, die nicht von der Fluxrent GmbH verursacht worden sind, müssen vom Kunden getragen werden. Dies gilt insbesondere auch für:

+ fehlende kompetente Ansprechpartner auf Kundenseite

+ nicht fertig gewordene andere Gewerke

+ Proben, behördliche Auflagen, Änderungen von Ablauf- oder Stellplänen

+ fehlende oder unzureichende Anlieferungsmöglichkeiten

+ verschlossen Räume, Flächen, Gebäude

Wartezeiten von bis zu 10 Minuten werden nicht berechnet.

 

6 .Wartezeiten

(Im Sinne von §4 Abs. 5) von mehr als 30 Minuten müssen von Fluxrent nicht akzeptiert werden. D.h. sollte es laut des Fluxrent Logistikplans nicht möglich sein länger zu warten (z.B. aufgrund von Fahrerzeiten oder Anschlusslieferungen) kann der/die Fluxrent Mitarbeiter/in abbrechen und wegfahren. Die bei Fluxrent gebuchte Leistung gilt in einem solchen Fall als vollständig und mängelfrei erbracht. Evtl. Folgekosten wie z.B. eine zusätzliche LKW Abholung trägt der Kunde in vollen Umfang.

 

 


5. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Fluxrent GmbH ist berechtigt Abschlagsrechnungen zu stellen, Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt Rechnungslegung mit der Auftragsbestätigung der Fluxrent GmbH. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind.
  3. Die Fluxrent GmbH, ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten der Fluxrent GmbH und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten, gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Nach Auftragsdurchführung erstellt die Fluxrent GmbH die Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
  5. Die Fluxrent GmbH, ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren. Dies gilt insbesondere für Schäden am Material.

 

6. Mietbedingungen

  1. Der Kunde hat der Fluxrent GmbH, jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
  2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen der Fluxrent GmbH, einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei Fluxrent GmbH über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu informieren.
  3. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand zum Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
  4. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen mit Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt die Kosten der Kunde; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten. Sollte eine Versicherung des Kunden oder des Schädigers den Schaden prüfen bzw. regulieren, hat dies keinerlei aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Frist zur Schadensbegleichung. Bei langsam arbeitenden Versicherungen muss der Kunde die Schadenssumme zunächst ggf. vorstrecken.
  5. Die von der Fluxrent GmbH gemachten Angaben zu den technischen Daten, sind Circa-Angaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  6. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.
  7. Jegliche Haftung der Fluxrent GmbH, für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.
  8. Die Fluxrent GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen, wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte, ohne vorherige Ankündigung berechtigt.
  9. Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle lebensmittelrechtlichen Bedingungen und sonstigen behördlichen Auflagen eingehalten werden. (Er darf nur Geschirr und Besteck in hygienisch einwandfreiem Zustand herausgeben. Die Kontrolle obliegt allein ihm.)

 

7. Kündigungsmöglichkeiten

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Wir räumen Ihnen aber dennoch ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschrieben Umfang ein.
  2. Bei Rücktritt bzw. Mengenreduzierung vom Auftrag oder einzelnen Positionen werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
  3. 10% des Auftragswertes bzw. des reduzierten Positionswertes bei Rücktritt bis zum 91.Tag vor Mietbeginn
  4. 25% des Auftragswertes bzw. des reduzierten Positionswertes bei Rücktritt vom 90. bis 29. Tag vor Mietbeginn
  5. 50% des Auftragswertes bzw. des reduzierten Positionswertes bei Rücktritt vom 28. bis 15. Tag vor Mietbeginn
  6. 75% des Auftragswertes bzw. des reduzierten Positionswertes bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Mietbeginn.
  7. Grundlage ist die aktuell gültige Nettoauftragssumme bzw. der Positionswert.
  8. Maßgebend für den Zeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei uns. Eine Nichtabnahme /-abholung gilt als Rücktritt. Auftragsanpassungen im Rahmen von +/-10% vom Auftragswert sind von den Stornobedingungen unberührt

 

 

8 Lieferungen und Leistungszeit

  1. Die Waren sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.30 bis 17:30 Uhr in einem unserer Lager abzuholen bzw. abzuliefern.
  2. Bei Anlieferung und Abholung durch die Fluxrent GmbH an einem dritten Ort, bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Fluxrent GmbH. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat die Fluxrent GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
  4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Fluxrent GmbH, setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Fluxrent GmbH.
  5. Die Leistungen Transport bzw. Lieferung beinhaltet den reinen Transport vom Lager zum Lieferort und ggf. zurück. Auch die Be- und Entladung am Lager des Fluxrent GmbH, ist in der Leistung enthalten.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Fluxrent GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

 

9. Haftungsausschluss und Transportgefahr

  1. Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Fluxrent GmbH organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.
  2. Sollte das vom Kunden angemietete Material vor Übergabe untergehen oder beschädigt werden, so ist die Fluxrent GmbH nicht verpflichtet für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
  3. Jegliche Haftung durch die Fluxrent GmbH ist maximal auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

10. Gewährleistung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggf. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
  2. Bei Mängeln, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann die Fluxrent GmbH, nach ihrer Wahl das Material reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.
  3. Eine weitergehende Haftung der Fluxrent GmbH ist ausgeschlossen.
  4. Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat der Kunde der Fluxrent GmbH die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
  5. Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder die Mietgegenstände baulich verändern. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes.
  6. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der Fluxrent GmbH.
  7. Kleine Farbabweichungen innerhalb einer Artikelgruppe sowie herstellerbedingte Produktänderungen zwischen Produktionschargen sind kein Mangel.

 

 

11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Osterrönfeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahekommt.

 

12. aktuelle Servicekosten (gültig ab 1.9.2019)

  1. Sofern nicht anders angeboten und schriftlich bestätigt, gelten die hier genannten Preise insbesondere auch, wenn es vor Ort zu einer spontanen Leistungsbuchung kommt.
  2. Entgelte und Kosten für Dienstleistungen der Fluxrent GmbH -ebenerdige Tätigkeiten vorausgesetzt- nach Aufwand auf folgender Grundlage berechnet:
  3. Für die Bereitstellung von Personal werden je angefangene 15 Minuten EUR 15,00 je Person zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Dies gilt insbesondere auch für Umbauten.
  4. Für Transport mit eigenem LKW der Fluxrent GmbH, werden EUR 1,95 je Entfernungskilometer zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
  5. Anfallende Auslagen (für behördliche Genehmigungen, Fahrzeuganmietungen, Parkgebühren, Fährentgelte, Liftkosten, Flugkosten, Übernachtungskosten und Spesen bei großer Entfernung etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet. Sofern solche Auslagen EUR 50,00 übersteigen, bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kunden

 

 

13. Sonstiges

  1. Sollte Verbrauchsmaterial zur Nutzung eines bei Fluxrent bestellten Artikels notwendig sein (z.B. Brennpaste für Feuerschalen) ist allein Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass ihm ausreichend Verbrauchsmaterial zur Verfügung steht. Das Gleiche gilt für Zubehör, wie z.B. Stromkabel/Verlängerungskabel.
  2. Die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie anderen behördlichen Auflagen obliegt ausschließlich dem Kunden. Insbesondere prüft die Fluxrent GmbH keine lokalen Besonderheiten in Bezug auf Auflagen etc., auch nicht wenn der Kunde diese an die Fluxrent GmbH übermittelt.